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Wir empfehlen eine kieferorthopädische Erstuntersuchung bei Kindern ab dem 7. Lebensjahr – auch ohne Überweisung. In diesem Alter können u. a. Zahn- und Kieferfehlstellungen, Platzmangel, Kreuzbiss, offener Biss, starker Überbiss, Habits (z. B. Daumenlutschen) sowie eine auffällige Kieferlage oder Asymmetrien, kieferbedingte Sprachstörungen und Einschränkungen der Nasenatmung frühzeitig erkannt und medizinisch sinnvoll begleitet werden.
Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme (GKV):
Bei gesetzlich versicherten Kindern richtet sich eine mögliche Kostenübernahme nach den KIG-Richtlinien (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Eine (Teil-)Erstattung erfolgt grundsätzlich nur bei entsprechend schweren Fehlstellungen. Mit zunehmendem Alter wird eine Kostenübernahme häufig erst ab einem höheren Schweregrad bewilligt.
Ab 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Leistungen in der Regel nur in Ausnahmefällen, meist in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Behandlung (Dysgnathie-Operation) – und auch dann nur anteilig.
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Nachdem wir dich untersucht haben, besprechen wir mit dir die Behandlungsmöglichkeiten, wie lange es dauert und welche Kosten auf dich zukommen.
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