Dein neues Lächeln steht dir
Terminbuchung - Dr. Stefan Kollmannsperger

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Wir empfehlen eine kieferorthopädische Erstuntersuchung bei Kindern ab dem 7. Lebensjahr – auch ohne Überweisung. In diesem Alter können u. a. Zahn- und Kieferfehlstellungen, Platzmangel, Kreuzbiss, offener Biss, starker Überbiss, Habits (z. B. Daumenlutschen) sowie eine auffällige Kieferlage oder Asymmetrien, kieferbedingte Sprachstörungen und Einschränkungen der Nasenatmung frühzeitig erkannt und medizinisch sinnvoll begleitet werden.

Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme (GKV):
Bei gesetzlich versicherten Kindern richtet sich eine mögliche Kostenübernahme nach den KIG-Richtlinien (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Eine (Teil-)Erstattung erfolgt grundsätzlich nur bei entsprechend schweren Fehlstellungen. Mit zunehmendem Alter wird eine Kostenübernahme häufig erst ab einem höheren Schweregrad bewilligt.
Ab 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Leistungen in der Regel nur in Ausnahmefällen, meist in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Behandlung (Dysgnathie-Operation) – und auch dann nur anteilig.

Empfehlung

Zusatzversicherung vor Erstvorstellung

Für gesetzlich Versicherte kann eine kieferorthopädische Zusatzversicherung sinnvoll sein. Bitte beachte: Eine solche Versicherung muss vor der Erstvorstellung bzw. vor Diagnosestellung und vor Überweisung von einem anderen Arzt abgeschlossen werden, da viele Tarife sonst keine Leistungen übernehmen.

Wir empfehlen, Tarife sorgfältig zu vergleichen (z. B. über Stiftung Warentest oder unabhängige Übersichten wie die Waizmann-Tabelle) und auf eine ausreichende Gesamterstattung zu achten, da Behandlungen je nach Situation mehrere Jahre dauern können und mit entsprechenden Kosten verbunden sind.

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Nachdem wir dich untersucht haben, besprechen wir mit dir die Behandlungsmöglichkeiten, wie lange es dauert und welche Kosten auf dich zukommen.

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